Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37765
LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21 (https://dejure.org/2021,37765)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.2021 - 12 Sa 10/21 (https://dejure.org/2021,37765)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 2021 - 12 Sa 10/21 (https://dejure.org/2021,37765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,37765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gesetz: Art. 2 Abs. 1 GG; § ... 126 BGB, § 133 BGB, § 145 BGB, § 154 Abs. 1 BGB, § 157 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB, § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 283 BGB, § 612a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 1 BGB, § 623 BGB; § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 9 Abs. 1 KSchG, § 10 Abs. 3 KSchG; § 12 Satz 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 15 Abs. 2 TzBfG; § 256 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO, § 533 ZPO
    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

  • IWW

    § 1 KSchG, § ... 23 Abs. 1 KSchG, § 12 KSchG, § 613a BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, § 329 BGB, § 148 TKG, § 16 TMG, § 26 BDSG, § 206 StGB, § 14 Abs. 4 TzBfG, § 15 Abs. 2 TzBfG, § 623 BGB, § 613 a Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, §§ 145 ff BGB, §§ 133, 157 BGB, § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 23 Abs. 3 KSchG, § 533 ZPO, § 267 ZPO, § 525 ZPO, § 533 Nr. 1 ZPO, § 533 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 12 Satz 1 KSchG, § 133 BGB, § 126 BGB, § 612a Abs. 1 BGB, § 612a BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 10 Abs. 3 KSchG, §§ 9, 10 KSchG, § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB, § 283 Satz 1 BGB, 252 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 283 BGB, §§ 249 ff. BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 252 Satz 2 BGB, § 254 Abs. 1 BGB, § 254 BGB, § 291 BGB, § 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 100 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • rewis.io
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag Arbeitgeberin

  • LAG Düsseldorf PDF

    Gesetz: Art. 2 Abs. 1 GG; § ... 126 BGB, § 133 BGB, § 145 BGB, § 154 Abs. 1 BGB, § 157 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB, § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 283 BGB, § 612a Abs. 1 BGB, § 613a Abs. 1 BGB, § 623 BGB; § 1 Abs. 1, 2 KSchG, § 9 Abs. 1 KSchG, § 10 Abs. 3 KSchG; § 12 Satz 1 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG; § 14 Abs. 4 TzBfG; § 15 Abs. 2 TzBfG; § 256 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO, § 533 ZPO
    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösungsantrag der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 192
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20

    Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Unabhängig davon, ob man § 3 Nr. 2 Satz 2 als Allgemeine Geschäftsbedingung behandelt oder die §§ 133, 157 BGB für die Auslegung zur Anwendung kommen, handelte es sich nicht um eine einseitige Vorgabe für die Zielerreichung seitens der Beklagten zu 1), sondern um den erforderlichen gemeinsamen Abschluss einer Vereinbarung zur Zielerreichung (vgl. zur Abgrenzung BAG 17.12.2020 - 8 AZR 149/20, juris Rn. 37 ff.).

    4.Nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i.V.m. § 283 BGB kann der Kläger von der Beklagten zu 1) Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch eingetreten ist, dass die Beklagte ihrer Verpflichtung, für das Jahr 2019 mit ihm gemeinsam eine Zielvereinbarung zu treffen, schuldhaft nicht nachgekommen ist, weil die Periode für die Zielerreichung abgelaufen ist (vgl. dazu BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 46).

    Da die Anreizfunktion der Zielvereinbarung mit Ablauf der Zielperiode nicht mehr erreicht werden kann, ist Unmöglichkeit i.S.v. § 283 Satz 1 BGB eingetreten (BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 47).

    Solche besonderen Umstände hat der Arbeitgeber darzutun und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 49 ff.).

    Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden daran, dass eine Zielvereinbarung unterblieben ist, ist dieses Mitverschulden des Arbeitnehmers nach § 254 BGB angemessen zu berücksichtigen (BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 58 ff.).

    Gleichwohl trifft ihn zur Überzeugung kein Mitverschulden, auch nicht in Höhe von 10 % (so z.B. BAG 17.12.2020 a.a.O. Rn. 63).

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    An die Auflösungsgründe sind deshalb strenge Anforderungen zu stellen (BAG 29.08.2013 - 2 AZR 419/12, juris Rn. 18).

    Entscheidend ist, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 29.08.2013 a.a.O. Rn. 19).

    Auf deren Grundlage ist zu fragen, ob in der Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG 29.08.2013 a.a.O. Rn. 20).

    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die den Betroffenen jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BAG 29.08.2013 a.a.O. juris Rn. 36).

    Soweit in einem laufenden Gerichtsverfahren - etwa im Kündigungsschutzprozess - Erklärungen abgegeben werden, ist zu berücksichtigen, dass diese durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 29.08.2013 a.a.O. Rn. 37).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es deshalb eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung; Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls sind dabei nicht zu berücksichtigen (BAG 24.02.2005 - 2 AZR 373/03, juris Rn. 21; BAG 24.01.2013 - 2 AZR 140/12, juris Rn. 24).

    Der Sachverhalt unterscheidet sich dabei von demjenigen, welcher der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.05.2005 (Az. 2 AZR 373/03, juris) zu Grunde lag.

    Es genügte dem Bundesarbeitsgericht, dass für zwei Monate der Schwellenwert überschritten war (BAG 24.05.2005 a.a.O. Rn. 25).

    Allerdings fehlte es im damaligen Fall an ausreichendem Vortrag der Arbeitgeberin zur zukünftigen beabsichtigten bzw. realen Beschäftigungsentwicklung (BAG 24.05.2005 a.a.O. Rn. 26).

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin, den diese auch noch in der Berufungsinstanz stellen konnte, ist zulässig, weil die Kündigung der Beklagten zu 1) alleine aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam ist (BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18, juris Rn. 37).

    Dabei muss das Gericht in einer Gesamtabwägung (vgl. hierzu auch BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18, juris Rn. 37) sämtliche Umstände würdigen, die vor und nach der Kündigung eingetreten sind, und zwar unabhängig davon, wann der AG den Auflösungsantrag gestellt hat (ErfK/Kiel, 21. Auf. 2021, § 9 KSchG Rn. 13).

    Der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin, den diese auch noch in der Berufungsinstanz stellen konnte, ist zulässig, weil auch die Kündigung der Beklagten zu 2) alleine aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam ist (BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18, juris Rn. 37).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Ist dies zu bejahen, kann ein solches einheitliches Arbeitsverhältnis im Regelfall nur von und gegenüber allen auf einer Vertragsseite Beteiligten gekündigt werden (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, juris Rn. 16; BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13, juris Rn. 27).

    Ist dies zu bejahen, kann ein solches einheitliches Arbeitsverhältnis im Regelfall nur von und gegenüber allen auf einer Vertragsseite Beteiligten gekündigt werden (BAG 19.04.2012 a.a.O. Rn. 16; BAG 10.04.2014 a.a.O. Rn. 27).

    Bemessungsgrundlage, d.h. der Monatsverdienst" i.S.d. § 10 Abs. 3 KSchG sind die Bezüge, die dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis insgesamt zustehen (BAG 27.03.1981 - 7 AZR 523/78, juris Rn. 57; BAG 19.904.2012 - 2 AZR 186/11, juris Rn. 48).

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15

    Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Im Fall einer Zweckbefristung betrachten die Vertragsparteien den Eintritt des künftigen Ereignisses dabei als feststehend und nur den Zeitpunkt des Eintritts als ungewiss (BAG 21.03.2017 - 7 AZR 222/15, juris Rn. 21).

    Außerdem muss der Zweck, mit dessen Erreichung das Arbeitsverhältnis enden soll, so genau bezeichnet sein, dass hieraus das Ereignis, dessen Eintritt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, zweifelsfrei feststellbar ist (BAG 21.03.2017 a.a.O. Rn. 24).

    Mangels vereinbarter Zweckbefristung und mangels Mitteilung gemäß § 15 Abs. 2 TzBfG bedurfte es keiner Befristungskontrollklage (vgl. BAG 21.03.2017 a.a.O. Rn. 12).

  • BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 145/07

    Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und verkehrstypische Verhaltensweisen (BAG 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, juris Rn. 14, s.a. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06, juris Rn. 19).

    Die gesetzliche Schriftform (§ 623 BGB i.V.m. § 126 BGB) ist dabei nur gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Erklärung, wenn auch nur unvollkommen, Ausdruck gefunden hat (BAG 13.12.2007 a.a.O. Rn. 14; s.a. BAG 28.11.2007 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Von Bedeutung sind insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrunde liegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und verkehrstypische Verhaltensweisen (BAG 13.12.2007 - 6 AZR 145/07, juris Rn. 14, s.a. BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06, juris Rn. 19).

    Die gesetzliche Schriftform (§ 623 BGB i.V.m. § 126 BGB) ist dabei nur gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Erklärung, wenn auch nur unvollkommen, Ausdruck gefunden hat (BAG 13.12.2007 a.a.O. Rn. 14; s.a. BAG 28.11.2007 a.a.O. Rn. 19).

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Bemessungsgrundlage, d.h. der Monatsverdienst" i.S.d. § 10 Abs. 3 KSchG sind die Bezüge, die dem Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis insgesamt zustehen (BAG 27.03.1981 - 7 AZR 523/78, juris Rn. 57; BAG 19.904.2012 - 2 AZR 186/11, juris Rn. 48).

    Die beiden Beklagten schulden weder gemeinsam als Gesamtschuldner die Beschäftigung des Klägers noch dessen Vergütung (vgl. zu diesem Aspekt BAG 27.03.1981 a.a.O. Rn. 57).

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 10/21
    Kriterien sind dabei u.a. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (BAG 18.03.1993 - 8 AZR 331/92, juris Rn. 54), eine etwaige neue berufliche Situation des Arbeitnehmers sowie das Maß der Sozialwidrigkeit (BAG 21.06.2012 - 2 AZR 694/11, juris Rn. 40).

    Als mindernd kann berücksichtigt werden, wenn der Arbeitnehmer den Auflösungsgrund schuldhaft herbeigeführt hat (BAG 18.03.1993 a.a.O. Rn. 54; BAG 10.10.2002 - 2 AZR 240/01, juris Rn. 41 a.E.).

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4 Ca 1196/20
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 709/14

    Abwicklungsvertrag - vorzeitiges Ausscheiden - Schriftform

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 560/20

    Ordentliche Kündigung - gemeinsamer Betrieb - Maßregelungsverbot

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03

    Kündigungsschutz

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

  • BGH, 12.02.2009 - VII ZR 230/07

    Verneinung von Ansprüchen aus einem Baubetreuungsvertrag wegen des Fehlens einer

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 502/96

    Druckkündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 19.10.1972 - 2 AZR 150/72

    Kündigung

  • BAG, 27.03.1958 - 2 AZR 20/56

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Schwerbeschädigung

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08

    Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.08.2018 - 1 Sa 23/18

    Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Vertragsabschluss, konkludente Erklärungen,

  • ArbG Düsseldorf, 03.09.2021 - 7 Ca 4948/20
  • BAG, 27.09.2022 - 2 AZR 5/22

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Berufungsinstanz - Maßregelungsverbot -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2021 - 12 Sa 10/21 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Kosten erster Instanz wie folgt verteilen:.
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 439/22

    Sozialplanabfindung; Schadensersatz; Nachteilsausgleich

    Hinzu kommt der arbeitsleistungsbezogene Bonus von jährlich 18.000,00 Euro brutto, der anteilig auf das Monatsgehalt umzulegen ist (LAG Düsseldorf 15.09.2021 - 12 Sa 10/21, juris Rn. 175 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht